Das im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
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Navigieren im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Ein Leitfaden für Standortpartner
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist ein Gesetz, das den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gebäudesektor fördern soll.... Es befasst sich sowohl mit dem Neubau von Infrastruktur als auch mit der Nachrüstung bestehender Gebäude.
Zweck und Anwendungsbereich
Das GEIG zielt darauf ab, die Entwicklung der notwendigen Infrastruktur für das Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden zu beschleunigen1.... Das Gesetz setzt Artikel 8, Absätze 2 bis 6 der Richtlinie 2018/844 der Europäischen Union, die die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ändert, in deutsches nationales Recht um.... Die Richtlinie wird allgemein als Gebäuderichtlinie bezeichnet.... Das GEIG konzentriert sich auf die Ladeinfrastruktur für Pkw und Lieferwagen, wie in der EU-Richtlinie festgelegt.
Wichtige Aspekte für Standortpartner
Für Standortpartner ist das Verständnis des GEIG von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei der Erwägung der Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an verschiedenen Standorten. Hier ist, was Sie wissen müssen:
Neubauten: Das GEIG legt Anforderungen für die Installation sowohl der physischen Infrastruktur (Kabel und Leitungen) als auch der Ladepunkte selbst in Neubauten fest.
Bestandsgebäude: Das Gesetz gilt auch für Bestandsgebäude, die größeren Renovierungen unterzogen werden, insbesondere solche, die Parkflächen betreffen. Wenn eine Renovierung mehr als 25 % der Gebäudeoberfläche betrifft, kann dies Anforderungen zur Folge haben, auch den Parkplatz mit einer EV-Infrastruktur aufzurüsten....
Ausnahmen: Es ist wichtig zu beachten, dass das GEIG nicht für Gebäude gilt, die sich im Besitz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) befinden und hauptsächlich von diesen genutzt werden....
Durchsetzung: Die Einhaltung des GEIG wird durch eine "Erfüllungserklärung" sichergestellt.... Diese Erklärung bestätigt, dass das Gebäude die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Rolle von Bund und Ländern: Während das GEIG den Rahmen setzt, haben die einzelnen Bundesländer die Befugnis, spezifische Verfahren zu regeln, z. B. wer zur Ausstellung der "Erfüllungserklärung" berechtigt ist.
Einheitliches digitales Format: Um die Planung von Ladestandorten zu erleichtern, schreibt § 14d des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Netzbetreibern vor, Netzpläne der Hoch- und Mittelspannungsebenen zu erstellen. Bis zum zweiten Quartal 2023 wird das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zuverlässige Maßnahmen vorstellen, um sicherzustellen, dass diese in einem einheitlichen digitalen Format (GIS-Datenformat usw.) verfügbar sind.
Potenzielle Auswirkungen und Abstimmung mit anderen Vorschriften
Tankstellenversorgungsauflage: Die Studie "Ladeinfrastruktur-2025-2030" erwähnt, dass sowohl das GEIG als auch die geplante Tankstellenversorgungsauflage den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland maßgeblich beeinflussen werden.
AFIR (Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe): Der Masterplan Ladeinfrastruktur II stellt fest, dass die AFIR, die die bestehende Richtlinie ersetzen wird, ehrgeizige Mindestziele für den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten festlegen soll. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihren nationalen Rechtsrahmen an die AFIR anzupassen, was die Anforderungen an die EV-Infrastruktur möglicherweise weiter erhöhen wird13.
Netzanschluss: Ladeinfrastrukturbetreiber (CPOs), die in mehreren Netzgebieten tätig sind, sehen sich oft mit unterschiedlichen Anschlussbedingungen konfrontiert, was zu Ineffizienzen führt. Das BMWK geht dies in einem Sektordialog an, um Netzanschlüsse zu rationalisieren14.
Wichtige Termine und Zeitpläne
Evaluierung des GEIG: Bis Ende 2023 plante das BMWK, mit Unterstützung von BMWSB und BMDV, das GEIG zu evaluieren und Anpassungen zu entwickeln, unter Berücksichtigung der Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
Umsetzung in Bundesbehörden: Die Bundesbehörden sollten prüfen, wie bis Ende 2023 25 % ihrer Parkplätze mit Lademöglichkeiten oder zumindest Vorverkabelung ausgestattet werden können, mit Umsetzung bis 2025.
Neue Nichtwohngebäude: Nichtwohngebäude mussten nach dem 1. Januar 2025 mit Ladepunkten ausgestattet sein.
Ausblick
Das GEIG ist kein statisches Gesetz. Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Anpassung an. Änderungen und Harmonisierungsbemühungen, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, werden voraussichtlich die Zukunft der EV-Ladeinfrastruktur in Gebäuden prägen.
Ich hoffe, dieser Blogbeitrag hilft Ihnen, die Quellen zu verstehen und die Komplexität des GEIG zu bewältigen.